Von der Idee zum Projekt
LEADER-Fördermittel können Projekte erhalten, die einen Beitrag zu den (Entwicklungs-)Zielen des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) Aller-Leine-Tal leisten und einem der REK-Fördertatbestände zugeordnet werden können.
Sie haben eine Projektidee? So gehen Sie vor:
Nehmen Sie Kontakt mit dem Regionalmanagement auf und stellen Sie Ihre Projektidee vor.
Erstellen Sie mit Unterstützung des Regionalmanagements Ihren Projektsteckbrief.
Der LEADER-Projektsteckbrief dient als Hilfe für die Planung der Projekte sowie zur Beratung in den LEADER-Gremien.
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Wichtig: Der LEADER-Projektsteckbrief muss mindestens sechs Wochen vor der LAG-Sitzung, in der das Projekt beraten werden soll, beim Regionalmanagement eingehen. Die Sitzungen der LAG finden in der Regel dreimal im Jahr statt. Grundsätzlich ist die Einreichung von Projektideen und Projektsteckbriefen kontinuierlich über das gesamte Jahr möglich.
Nach Abstimmung der Förderfähigkeit des Projektes mit der Bewilligungsstelle, dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden, wird der Projektsteckbrief dem Geschäftsführenden Beirat zur Beratung vorgelegt. Anschließend trifft die LAG eine Entscheidung zu Ihrem Projekt.
Nach positiver Beschlussfassung der LAG stellen Sie bei der Bewilligungsstelle einen Antrag auf LEADER-Förderung.
Bitte füllen Sie den Förderantrag soweit wie möglich aus und wenden Sie sich bei Fragen gerne direkt an die Bewilligungsstelle. Beim Ausfüllen des Förderantrags können Sie Textabschnitte aus dem LEADER-Projektsteckbrief verwenden und diesen dem Förderantrag als Anlage beifügen.
Nach erfolgter Bewilligung (Erhalt des Zuwendungsbescheids) können Sie mit der Umsetzung des Projektes starten.
Wichtig: Beginnen Sie vor Erhalt der Bewilligung mit Ihrem Projekt, gilt das als vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Damit verfallen alle Ansprüche auf Förderung.
Sobald ihr Projekt abgeschlossen ist, reichen Sie einen Verwendungsnachweis (Dokumentation über alle Ausgaben) bei der Bewilligungsstelle ein, die dann die Auszahlung der Fördermittel anweist.
Wichtig: Bei LEADER-Fördermitteln handelt es sich um „nicht rückzahlbare Zuschüsse“, deren Auszahlung in der Regel erst nach Projektabschluss erfolgt.
Alle wichtigen Dokumente und weiterführende Infoblätter finden sie unter Downloads: Unterlagen für den Projektträger.

Förderbedingungen
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Von einer LAG beauftragte Partner und Stellen
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Sonstige juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts
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Natürliche Personen
Voraussetzungen: Das Projekt kann die erforderlichen Projektauswahlkriterien erfüllen.
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Die Projekte, die mit LEADER-Mitteln im Aller-Leine-Tal gefördert werden sollen, müssen zu den Zielen des REK passen und mindestens einem Fördertatbestand zuzuordnen sein.
Die Fördertatbestände der Handlungsfelder finden Sie ausführlich im REK.
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Fördersatz für alle Gemeinden und Gemeindeverbände: 65 % der förderfähigen Ausgaben inkl. Umsatzsteuer (Brutto-Kosten)
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Fördersatz für alle anderen Zuwendungsempfänger: 75 % der förderfähigen Ausgaben ohne Umsatzsteuer (Netto-Kosten)
Die LEADER-Förderung pro Projekt ist auf bis zu 100.000 Euro begrenzt. Eine höhere LEADER-Förderung erhalten nur Projekte mit besonderer regionaler Bedeutung; diese ist stichhaltig zu begründen. Ein Bonus ist nicht möglich.
Bonus-
Für Gemeinden und Gemeindeverbände: 15 % der förderfähigen Ausgaben = insgesamt 80 % Förderung inkl. Umsatzsteuer (Brutto-Kosten)
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Für alle anderen Zuwendungsempfänger: 5 % der förderfähigen Ausgaben = insgesamt 80 % Förderung ohne Umsatzsteuer (Netto-Kosten)
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Folgende Projekte können einen Bonus erhalten:
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Gesamträumliche Projekte (für das gesamte Aller-Leine-Tal)
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Impuls-Projekte (modellhafte Erprobung neuer Lösungswege in einem Teilraum/Ort im A.L.T.)
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Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationsprojekte (mit anderen LEADER-Regionen)
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LEADER-Projekte müssen mit öffentlichen Geldern gegenfinanziert werden. Die sogenannte öffentliche Kofinanzierung muss mindestens ein Viertel der LEADER-Mittel betragen. Die festgelegten Fördersätze schließen die notwendige öffentliche Kofinanzierung nicht mit ein.
Zu öffentlichen Geldern zählen sowohl Mittel von Kommunen, Land oder Bund, als auch Mittel von Einrichtungen, die der staatlichen Kontrolle unterliegen, zum Beispiel bestimmte Stiftungen wie die Sparkassenstiftung und die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung.
Möchten Sie für ein LEADER-Projekt Ihre (Samt-)Gemeinde zwecks der öffentlichen Kofinanzierung anfragen, nutzen Sie bitte den Antrag auf öffentliche Kofinanzierung, den Sie beim Regionalmanagement bekommen.​
Weitere Informationen zur LEADER-Projektförderung und Antragstellung finden Sie im Downloadbereich.
Die Projektauswahlkriterien der LAG Kooperationsraum Aller-Leine-Tal gliedern sich in drei Bereiche:
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1. Kriterien zur Überprüfung des Grads der Zielerreichung
Das Projekt muss mindestens einem Entwicklungsziel und einem Handlungsfeldziel des REK dienen.
Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 6.1 und 6.2 des REK.​
2. Qualitätskriterien
Die Qualitätskriterien dienen dazu, die besondere Qualität eines Projekts sichtbar zu machen und seine Passfähigkeit zu den Zielen im Aller-Leine-Tal einzuschätzen. Je mehr dieser Kriterien ein Projekt erfüllt, desto höher wird seine Qualität im Sinne der REK‑Ziele bewertet. Eine formale Mindestanzahl an erfüllten Kriterien ist nicht festgelegt.
Zu den Qualitätskriterien gehören insbesondere:-
Innovation
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Nachhaltigkeit und Klimaschutz
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regionale Wertschöpfung
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Eigeninitiative und bürgerschaftliches Engagement
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Vernetzung und Kooperation
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langfristige Tragfähigkeit
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3. Bonus‑Kriterien
Zusätzlich können Projekte sogenannte Bonus‑Kriterien erfüllen. Diese Kriterien zeigen, dass ein Projekt in besonderer Weise zur regionalen Entwicklung beiträgt. Wird mindestens eines dieser Kriterien erfüllt, kann das Projekt – im Rahmen der geltenden Bestimmungen – mit einem erhöhten Fördersatz bedacht werden.
Bonus‑Kriterien sind:-
gesamträumliches Projekt (wirkt über eine Kommune hinaus im gesamten Kooperationsraum)
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Impuls‑Projekt (setzt einen besonderen Anstoß für weitere Aktivitäten/Projekte in der Region)
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Kooperationsprojekt (wird von mehreren Partnern bzw. Kommunen gemeinsam getragen)
Die LAG des Aller-Leine-Tals verzichtet bewusst auf eine schematische Punktevergabe. Stattdessen erfolgt die Entscheidung zur Vergabe der LEADER‑Mittel in einem transparenten Abwägungsprozess, bei dem Zielerreichung, Qualitätskriterien und Bonus‑Kriterien gemeinsam betrachtet werden.
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Unsere Infoblätter stehen Ihnen auf der Downloadseite zum Herunterladen zur Verfügung.

